10-Punkte-Plan
für die Gesundheitsreform 2026
als
Petition und Offenen Brief
an die Mitglieder des Deutschen Bundestages
und den
Ministerinnen und Ministern der Regierung Friedrich Merz
eingereicht über das Internet-Portal des Bundestages (Petitionsausschuss)
am 23.9.2026
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PETITION ALS OFFENER BRIEF
Sehr geehrte Damen und Herren des Bundestages, Ministerinnen und Minister der Regierung Friedrich Merz, hiermit fordere ich Sie auf eine Gesundheitsreform zu erarbeiten, die dem Namen Reform gerecht wird.
Folgende Grundsätze entsprechend dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sollten berücksichtigt werden:
1. einheitliche Grundversicherung für alle Bundesbürger im Krankheitsfall
2. Wahlfreiheit einer zusätzlichen privaten Gesundheitsversicherung
3. Rekommunalisierung von seit 1990 privatisierten ehemaligen kommunalen Krankenhäusern (schrittweise)
4. Abschöpfung von sogenannten Übergewinnen (laut verschiedener Ökonomen problemlos ausrechenbar). Diese werden für Investitonen in das Gesundheitswesen verwendet. Eine andere Verwendung wird ausgeschlossen.
5. Verbot der wirtschaftlichen Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften und anderen primär gewinnorientierten ökonomischen Akteuren im ambulanten Gesundheitswesen
6. Ambulante Gesundheitseinrichtungen dürfen in Zukunft nur noch von Ärzten, Physiotherapeutinnen, Ergotherapeutinnen und anderem medizinisch ausgebildeten Bundesbürgern betrieben werden bzw. nur diese erhalten dafür die staatliche Genehmigungen
7. Alle Steuern, die erhoben werden für Leistungen/Sachverhalte usw., die einen direkten Einfluss auf die Gesundheit der Bundesbürger haben, müssen grundsätzlich für Aufgaben der Gesunderhaltung der Bundesbürger eingesetzt werden (z.B. Tabak-, Alkoholsteuer usw.)
8. Die Grundsätze eines sogenannten Freien Berufes (z.B. ambulant tätige Ärzte in eigener Praxis) werden wieder hergestellt und gelten mit einem Behandlungsauftrag für alle Bundesbürger
9. Änderungen von ärztlichen Leistungen und deren Übertragung auf nicht-ärztliches Personal einschliesslich der Verwendung von sogenannten künstlichen Intelligenz-Systemen in der Medizin bedarf der Genehmigung von ärztlichen Fachgremien. Die entsprechenden ärztlichen Organisation in Wissenschaft (fachspezifische ärztliche wissenschaftliche Organisationen) und Berufspraxis (Berufsverbände) werden damit beauftragt.
10. Es erfolgt eine mindestens jährliche Evalution der gesundheitspolitischen Massnahmen und ihren Folgen für die Bundesbürger
Diese 10-Punkte-Agenda-Gesundheitsreform (10PAG) sollte unabhängig von der regierenden politischen Parteien-Konstellation fortgeführt werden. Die Evaluation der gesundheitspolitischen Massnahmen erfolgt durch alle Akteure im Gesundheitswesen. Die Evaluation von medizinischen Massnahmen des Gesetzgebers werden durch die wissenschaftlchen Fachorganisationen der Ärzteschaft sowie deren Berufverbände organisiert und koordiniert. Der Einfluss von Lobbyarbeit wird transparent und auf ein Mindestmass reduziert.
ANMERKUNGEN zur Petition:
Das Internetprotal des Bundestages hat eine Eingangsbestätigung (Petitionsausschuss) am 23.9.2026 zurückgesendet. Der 10-Punkteplan für eine Gesundheitsreform ist von Volkmar Wünscher (www.wuenscher.eu) verfasst worden. Das Verzeichnis der benutzten Literatur kann unter
Stolzenhagen, den 1.10.2026